LAG München - Urteil vom 08.02.2007
2 Sa 379/06
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 427 § 179 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 8629/05

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

LAG München, Urteil vom 08.02.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 379/06

DRsp Nr. 2007/14432

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

Als kollektivrechtliche Rechtsgrundlage für eine Abfindungsforderung kommt eine Betriebsvereinbarung nur in Betracht, wenn sie zwischen dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die Arbeitnehmerin tätig ist, und der Arbeitgeberin abgeschlossen wurde.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 427 § 179 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.

Die Klägerin war seit 1.9.1979 bei der pp. GmbH als Redakteurin beschäftigt.

Die pp. GmbH wurde im Dezember 1998 an die pp. veräußert und gehörte bis September 2002 zum Konzern der Beklagten.

Im Zuge der Verschmelzung der pp. AG und der pp. GmbH zur pp. M. AG im November 2000, die zu mehreren Umzügen von Betrieben und Betriebsteilen führte, wurde unter dem 07.12.2000 eine "Betriebsvereinbarung zwischen der pp. M. AG und deren Tochterunternehmen und den Betriebsräten der pp. M. AG und deren Tochterunternehmen anlässlich der Durchführung der Betriebsänderungen" abgeschlossen. Diese enthält u. a. folgende Regelungen:

"Sozialplan

der

pp. M. AG, ... , und deren Tochtergesellschaften, sämtlich vertreten durch den Vorstand der pp. M. AG

- nachstehend Unternehmen genannt -

und