LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.08.2006
11 Sa 285/06
Normen:
BGB § 323 Abs. 1 § 626 Abs. 1 ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 18.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 861/05

Mangels Abmahnung unwirksame fristlose Kündigung bei Aushang von Zeitungsartikeln am schwarzen Brett - unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei eigenem illoyalem Verhalten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 285/06

DRsp Nr. 2007/11750

Mangels Abmahnung unwirksame fristlose Kündigung bei Aushang von Zeitungsartikeln am schwarzen Brett - unbegründeter Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei eigenem illoyalem Verhalten

1. Nach dem den Kündigungsschutz beherrschenden Ultima-Ratio-Prinzip und aus dem in § 323 Abs. 1 BGB enthaltenen Rechtsgedanken heraus ist ein Arbeitnehmer bei einem pflichtwidrigen Verhalten vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich abzumahnen.2. Bezüglich der von ihm am schwarzen Brett ausgehängten Zeitungsartikel kann der Arbeitnehmer zumindest davon ausgehen, dass dieses Verhalten deswegen nicht rechtswidrig und damit auch nicht vertragswidrig ist, weil es sich um in öffentlichen Zeitungen veröffentlichte Beiträge handelt; dabei spielt es aus Sicht des Arbeitnehmers keine Rolle, dass diese lediglich in einem anderen Bundesland in regionalen Zeitungen veröffentlicht wurden, entscheidend ist allein, dass grundsätzlich jeder die Möglichkeit hat, diese Zeitungsartikel einzusehen.