LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.05.2007
6 Sa 441/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 340/06

Mangels Abmahnung unwirksame außerordentliche Kündigung einer Altenhilfepflegerin bei unterlassenen Pflegemaßnahmen und entsprechender Falschdokumentation

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 441/06

DRsp Nr. 2007/11812

Mangels Abmahnung unwirksame außerordentliche Kündigung einer Altenhilfepflegerin bei unterlassenen Pflegemaßnahmen und entsprechender Falschdokumentation

»Unterlässt eine Pflegekraft Pflegemaßnahmen (z. B. Lagerung), ist dies eine Pflichtverletzung. Werden nicht erbrachte Pflegemaßnahmen in die Pflegedokumentation eingetragen, begründet dies regelmäßig eine erhebliche Pflichtverletzung. Derartiges Fehlverhalten muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung grundsätzlich abgemahnt werden.«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung.

Die im Oktober 1953 geborene Klägerin trat am 24.01.2001 als Altenpflegehelferin in die Dienste der Beklagten. Zuletzt arbeitete sie als examinierte Pflegekraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.