Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 28. Februar 2024 aufgehoben.
Die Sache wird an das Sozialgericht Hildesheim zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 14. Juni 1961 geborene Kläger begehrt die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente, wobei ihm die Beklagte im Berufungsverfahren mit Bescheid vom 10. April 2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Wirkung zum 1. Juni 2024 zuerkannt hat. Der anfängliche monatliche Zahlbetrag dieser Rente beläuft sich auf 1.977,72 €.
Der Kläger hat 1989 den Meisterbrief als geprüfter Polier im Tiefbau erworben. Vom 29. Juni bis 3. August 2021 gewährte ihm die Beklagte ein stationäres Heilverfahren im Klinikum H. (I. -Klinik II).
1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|