1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 17.10.2007 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob der klägerische Anspruch auf Arbeitsentgelt durch eine Zahlung eines Dritten an eine irische Gewerkschaft und deren Auskehrung des Betrages an den Kläger erfüllt ist.
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