I.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) richtete am 3. Juli 1991 an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kapitalgesellschaft französischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in Frankreich, folgendes Schreiben, das mit keiner Rechtsbehelfsbelehrung versehen war:
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