LAG München - Urteil vom 20.09.2007
2 Sa 63/07
Normen:
TVG § 4 Abs. 5 ; BTV Nr. 4 § 15 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 08.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 5346/06

Lohnstandssicherungslohn aufgrund Nachwirkung des Bezirkstarifvertrages

LAG München, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 63/07

DRsp Nr. 2007/18094

Lohnstandssicherungslohn aufgrund Nachwirkung des Bezirkstarifvertrages

»§ 15 BTV Nr. 4 wirkte nach seiner Kündigung zum 30.06.2004 zunächst nach und wurde nicht durch BMT-G II ersetzt.«

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 5 ; BTV Nr. 4 § 15 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für November 2005 ein Lohnstandssicherungslohn nach § 15 des Bezirkstarifvertrages Nr. 4 zum BMT-G II (künftig: BTV Nr. 4) zusteht. Es bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob dieser Tarifvertrag nachwirkt.

Der am 04.11.1966 geborene Kläger war seit November 1989 bei der Beklagten als U-Bahnfahrer beschäftigt. Jedenfalls ab April 2005 war er zunächst arbeitsunfähig erkrankt, seit 09.10.2005 fahrdienstuntauglich. Gemäß § 2 des Arbeitsvertrages regelt sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des BMT-G II in ihren jeweils geltenden Fassungen bzw. nach den an deren Stelle tretenden Bestimmungen. Daneben finden die für den Bereich der Stadtverwaltung X. jeweils in Kraft befindlichen sonstigen Tarifverträge Anwendung.