LAG München - Urteil vom 27.09.2007
4 Sa 467/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim - 1 Ca 1866/06 Mü - 20.03.2007,

Lohnerhöhung aufgrund dynamischer Verweisung auf Tarifvorschriften in Arbeitsvertrag

LAG München, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 467/07

DRsp Nr. 2008/1772

Lohnerhöhung aufgrund dynamischer Verweisung auf Tarifvorschriften in Arbeitsvertrag

1. Ein einzelvertraglicher Verweis auf die tariflichen Vergütungsbestimmungen ist mangels ausdrücklicher anderweitiger Regelung im Arbeitsvertrag oder sonstiger gegenteiliger Anhaltspunkte im Zweifel als dynamisch zu bewerten.2. Durch die Nennung einer konkreten Tarifgruppe im Arbeitsvertrag wird das im Lohntarifvertrag geregelte Vergütungsgefüge insgesamt übernommen; das schließt im Zweifel auch die Weitergabe von tariflichen Lohnsteigerungen für die im Arbeitsvertrag genannte oder die aktuelle Vergütungsgruppe ein, insbesondere wenn die die Parteien dies tatsächlich, ständig und langfristig (hier über 26 Jahre) so praktiziert haben.3. Handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag hinsichtlich dessen maßgeblich vorgedruckten Teils um Allgemeine Geschäftsbedingungen, gehen bei deren Auslegung Zweifel zulasten der Arbeitgeberin als Verwenderin (§ 305 c Abs. 2 BGB).

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der beklagten Arbeitgeberin zur verlangten Anhebung der Vergütung der Klagepartei entsprechend der tariflichen Lohnerhöhung aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme auf die tarifvertraglichen Bestimmungen.