Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.07.2020 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage über Auskunftsansprüche, Rechnungslegung sowie über die Zahlung von Lizenzeinnahmen aufgrund der Entwicklung einer Software im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Rechtsvorgänger der Klägerin und der Beklagten.
Die Beklagte betreibt eine Forschungseinrichtung zur anwenderorientierten Forschung. Die Ergebnisse sollen in privatwirtschaftliche Unternehmen transferiert werden.
1. a. b. 2. 3. a. b. c. 1. a. b.
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