LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.05.2018
10 Sa 1687/17
Normen:
LeistungsTV-Bund § 2 S. 1; LeistungsTV-Bund § 2 S. 2; PersVG § 46 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 15163/16

Leistungsprämie für freigestellte Personalräterechtwidriger Ausschluss eines freigestellten Personalrats von der Dienstvereinbarung über das übertarifliche Leistungsprämien- und Leistungszulagensystem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 1687/17

DRsp Nr. 2018/10748

Leistungsprämie für freigestellte Personalräte rechtwidriger Ausschluss eines freigestellten Personalrats von der "Dienstvereinbarung über das übertarifliche Leistungsprämien- und Leistungszulagensystem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer"

Der generelle Ausschluss freigestellter Personalräte von einer Leistungsprämie ist auch in einer Dienstvereinbarung unzulässig. Gewährt der Arbeitgeber Leistungsprämien, bedarf es einer fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs des freigestellten Personalrats, um beurteilen zu können, ob er zu dem Kreis der prämienberechtigten Arbeitnehmer gehört.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes sowie den zweitinstanzlichen Hilfsantrag des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. November 2017 - 58 Ca 15163/16 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung und Auskunft verurteilt und mehr als den unzulässigen Ausschluss des Klägers von der "Dienstvereinbarung über das übertarifliche Leistungsprämien- und Leistungszulagensystem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" vom 16.09.2015 aufgrund der Freistellung des Klägers als Personalratsmitglied festgestellt hat.

Demgemäß wird der Tenor klarstellend wie folgt neu gefasst: