Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten Leistungen nach dem
Die 1955 geborene Klägerin, die Diplomfinanzwirtin ist, ist geschieden (Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15. Dezember 2000 –
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