Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 7. März 2018 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 22. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Dezember 2014 rechtswidrig ist.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, mit dem die beklagte Bundesagentur für Arbeit ihr Leistungen der Arbeitsassistenz verwehrt hat.
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