Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 18.04.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten im Rahmen der Einstellung einer Leiharbeitnehmerin über die Rechtmäßigkeit einer vom Betriebsrat erklärten Zustimmungsverweigerung.
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