BAG - Urteil vom 24.01.2007
4 AZR 629/06
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 20 zu § 2 BAT SR 2l
AuR 2007, 325
BAGE 121, 91
BAGE 218, 91
NJ 2007, 480
NVwZ-RR 2007, 797
NZA 2008, 70
NZA-RR 2007, 608
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 13.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 771/04

Lehrereingruppierung; Beförderungsanspruch; Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilung

BAG, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 629/06

DRsp Nr. 2008/23383

Lehrereingruppierung; "Beförderungsanspruch"; Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilung

»1. Die in den sächsischen LehrerRL enthaltene Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Besetzung freier Höhergruppierungsstellen für angestellte Lehrer nach Maßgabe dienstlicher Beurteilungen beinhaltet nicht die Verpflichtung, solche durch den Haushaltsgesetzgeber zugewiesene Stellen unmittelbar mit den landesweit am besten beurteilten Bewerbern zu besetzen. 2. Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt nicht die Verpflichtung, Beförderungsstellen jeweils der Dienststelle zuzuweisen, an der die am besten bewerteten Bewerber tätig sind. 3. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es grundsätzlich verwehrt, die von dem öffentlichen Arbeitgeber erstellte dienstliche Beurteilung durch eine eigene Bewertung mit einem bestimmten Ergebnis zu ersetzen.«

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.

Die Klägerin ist seit dem 1. August 1986 im Schuldienst in Sachsen beschäftigt. Sie ist als Teilzeitbeschäftigte mit einem Arbeitszeitumfang von 57,14 % der Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft im Regionalschulamtsbezirk Leipzig als Grundschullehrerin eingesetzt. Die Klägerin wird nach VergGr. IVa BAT-O vergütet.