LAG München - Urteil vom 18.10.2007
3 Sa 434/07
Normen:
GG Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 ; BayHSchLG Art. 35 ; BayHSchPG Art. 31 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 07.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 11543/06

Lehrauftrag an Universität als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis

LAG München, Urteil vom 18.10.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 434/07

DRsp Nr. 2008/4302

Lehrauftrag an Universität als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis

»1. Die Ausgestaltung eines Lehrauftrags an einer Universität als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis begegnet weder verfassungs- noch arbeitsrechtlichen Bedenken. Dies gilt auch dann, wenn das betreffende Landesgesetz neben der Erteilung von Lehraufträgen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses die Möglichkeit vorsieht, wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben in einem privatrechtlichen Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zu beschäftigen und wenn sich deren Lehrtätigkeit als solche nicht von derjenigen der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigten Lehrbeauftragten unterscheidet. 2. Art.35 BayHSchLG und die Nachfolgebestimmung des Art.31 Bay HSchPG sind nicht verfassungswidrig. 3. Die Erteilung eines Lehrauftrags im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses kann im Falle ihrer Unwirksamkeit grundsätzlich nicht in eine auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung umgedeutet werden.«

Normenkette:

GG Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 ; BayHSchLG Art. 35 ; BayHSchPG Art. 31 ;

Tatbestand: