1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover -
2. Das beklagte Land trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte der Länder (TV EntgeltO-L). Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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