LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.02.2013
3 Sa 1060/12
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; AGG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg - 3 Ca 15/12 - 25.04.2012,

Lebensaltersstufen; unzulässige Anschlussberufung - Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im BAT; Anpassung nach oben

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2013 - Aktenzeichen 3 Sa 1060/12 - Aktenzeichen 3 Sa 1092/12 - Aktenzeichen 3 Sa 29/13

DRsp Nr. 2014/6247

Lebensaltersstufen; unzulässige Anschlussberufung - Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im BAT; Anpassung "nach oben"

I. 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 25. April 2012 - 3 Ca 15/12 - wird zurückgewiesen.

2. Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 25. April 2012 - 3 Ca 15/12 - wird als unzulässig verworfen.

II. Die Kosten der ersten Instanz hat die Beklagte hat zu tragen.

Die Kosten der zweiten Instanz haben die Klägerin zu 39,95% und die Beklagte zu 60,05% zu tragen.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; AGG § 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin restliche Vergütung für die Zeit von Juni 2008 bis März 2009 zu zahlen und in diesem Zusammenhang darüber, welche Lebensaltersstufe der Berechnung der tariflichen Vergütung zugrunde zu legen ist. Mit einer Klageerweiterung in der zweiten Instanz hat die Klägerin ferner Vergütungsdifferenzen für die Zeit von April 2009 bis Dezember 2009 geltend gemacht.