LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.05.2013
4 Sa 1712/12
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13; SGB IX § 125 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 07.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 171/12

Lang andauernde Erkrankung und Verfall von UrlaubsansprüchenEuroparechtskonforme Auslegung MTV Berufsfortbildungswerk des DGBVerfall nach 15 Monaten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 1712/12

DRsp Nr. 2013/24393

Lang andauernde Erkrankung und Verfall von UrlaubsansprüchenEuroparechtskonforme Auslegung MTV Berufsfortbildungswerk des DGBVerfall nach 15 Monaten

Auch § 15 Abs. 6 MTV für das Berufsfortbildungswerk des DGB ist in europarechtskonformer Auslegung dahin gehend auszulegen, dass Urlaub, der wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers nicht in Anspruch genommen werden konnte, mit dem Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres verfällt.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 07. November 2012 - 6 Ca 171/12 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13; SGB IX § 125 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Der Kläger war für die Beklagte seit dem Jahr 2007 tätig. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme unterlag das Arbeitsverhältnis der Parteien den von der Beklagten mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Firmentarifverträgen, unter anderem dem Manteltarifvertrag vom 29. Oktober 1974 in der Fassung vom 09. März 2006 (nachfolgend MTV). Dieser enthält zum Urlaubsanspruch in seinem § 15 unter anderem die nachfolgenden, seit dem Inkrafttreten des MTV unveränderten Regelungen: