Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 07. November 2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Der Kläger war für die Beklagte seit dem Jahr 2007 tätig. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme unterlag das Arbeitsverhältnis der Parteien den von der Beklagten mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Firmentarifverträgen, unter anderem dem Manteltarifvertrag vom 29. Oktober 1974 in der Fassung vom 09. März 2006 (nachfolgend
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