LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.09.2012
5 Sa 48/12
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 05.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen ö. D. 5 Ca 1250 a/11

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.09.2012 (5 Sa 48/12) - DRsp Nr. 2012/22341

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 48/12

DRsp Nr. 2012/22341

Eingruppierung eines Bußgeldsachbearbeiters beim Bundesamt für Güterverkehr nach BAT Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1a Anlage 1a zum BAT. Vorliegend waren die Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung" nicht erfüllt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 05.01.2012, Az. öD 5 Ca 1250 a/12, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.07.1977 und zuletzt seit 1997 als Sachbearbeiter für Ordnungswidrigkeiten, die von Gebietsfremden begangen werden, in der Außenstelle K. beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers findet kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Tarifvertag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.