Die Parteien streiten darüber, ob sich die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem
Der Kläger ist bei dem Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des metallverarbeitenden Handwerks in Schleswig-Holstein vom 01.07.1987 (im folgenden
Der Kläger erhielt für die Arbeitsunfähigkeitszeiträume im Dezember 1996 und Februar 1997 80 % des ausgefallenen Lohnes als Entgeltfortzahlung.
Der Kläger ist der Auffassung, er habe einen tarifvertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 %.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|