I.
Die Antragsteller sind zehn Arbeitnehmer, die im Betrieb der Firma Jakob T. KG GmbH & Co. beschäftigt sind. Sie haben am 08.06.1994 ein Wahlanfechtungsverfahren gegen eine im Betrieb der Fa. Jakob T. KG GmbH & Co. am 27.05.1994 durchgeführte Betriebsratswahl eingeleitet. Sie haben beantragt,
festzustellen, dass die Wahl des Betriebsrats der Jakob T. KG GmbH & Co. unwirksam ist, hilfsweise, dass anstelle des Betriebsratsmitgliedes K.-H. B. die Angestellte C. Be., F., K., in den Betriebsrat gewählt worden ist.
Ein weiteres Wahlanfechtungsverfahren hat die Arbeitgeberin betrieben (Arbeitsgericht Neumünster, - 3d BV 32/94 -, Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 5 TaBV 26/94 -).
Vor dem Anhörungstermin am 08.07.1994 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller in beiden Verfahren einen Schriftsatz vom 28.06.1994, beim Arbeitsgericht am gleichen Tage eingegangen, mit folgendem Inhalt an das Arbeitsgericht gerichtet:
überreichen wir als Anlage eine Ablichtung der Mitteilung des Betriebsrats, dass dieser am 20.06.1994 zurückgetreten sei. Damit ist das Anfechtungsverfahren in der Hauptsache erledigt.
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