Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit unter dem Gesichtspunkt der ordnungsgemäßen Anhörung des Personalrates gemäß §§
Die Klägerin ist seit dem 14.06.1993 als Bürokraft im Schulaufsichtsamt ... bei dem beklagten Land beschäftigt. Gemäß § 3 des Arbeitsvertrages vom 14.06.1993 war eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
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