Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Er ist am ... 1946 geboren, verheiratet und 2 Kindern unterhaltsverpflichtet. Er ist ausgebildeter Landmaschinen- und Traktorenschlosser. Ein 5-jähriges Hochschulfernstudium an der Ingenieurschule für Bauwesen in Erfurt schloss er als Diplomingenieur für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (im Folgenden: HLS-Technik) ab.
Seit dem 05. Januar 1988 ist er bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt, zuletzt als Sachbearbeiter im Hochbauamt.
Der Stellenplan des Hochbauamtes - Amt 65 - weist unter Ziffer 65.42 das Sachgebiet HLS-Technik aus. Diesem Sachgebiet sind 13 Planstellen zugewiesen für den Sachgebietsleiter (Vergütungsgruppe II), für einen Sachbearbeiter (Vergütungsgruppe IV a/III), für 4 Sachbearbeiter (Vergütungsgruppe IV b/IV a), für 2 Sachbearbeiter (Vergütungsgruppe V b/IV, b/IV a) und für 5 Heizmeister (Vergütungsgruppe, V c/V b). Der Kläger bekleidet danach die Stelle 65.42-4 und ist fachlich unmittelbar dem zuständigen Sachgebietsleiter und mittelbar dem zuständigen Abteilungsleiter unterstellt.
Er hat folgende Tätigkeiten zu verrichten:
1.
Feststellung und Beurteilung des technischen Zustandes von Anlagen innerhalb der Objekte
Zusammenhangstätigkeiten:
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