Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger monatliche Abfindungszahlungen nach betriebsbedingter Kündigung gemäß §
Das Arbeitsverhältnis des 55-jährigen Klägers war zum 30.06.1991 nach über zehnjähriger Betriebszugehörigkeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden.
Der auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anzuwendende
Weiter heißt es:
"Der Anspruch auf Abfindung entsteht jeweils rückwirkend für die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld im vorangegangenen Kalendermonat."
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