LAG Saarland - Urteil vom 19.09.2001
2 Sa 32/01
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; BAT § 22 ; BAT § 22 Abs. 2 ; BAT § 22 Abs. 1 S. 2 ; BAT § 22 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 15.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 208/99

LAG Saarland - Urteil vom 19.09.2001 (2 Sa 32/01) - DRsp Nr. 2003/5027

LAG Saarland, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 32/01

DRsp Nr. 2003/5027

»1. Es ist Aufgabe des die Höhergruppierung begehrenden Verwaltungsangestellten, seine ihm übertragenen Tätigkeiten zu Arbeitsvorgängen zusammenzufassen und den jeweiligen zeitlichen Anteil an der Gesamtarbeitszeit konkret zu bezeichnen, damit ein Subsumieren unter die Tätigkeitsmerkmale der jetzigen Vergütungsgruppe ebenso möglich wird wie auch die Überprüfung des Vorliegens der Heraushebungsmerkmale der angestrebten Vergütungsgruppe. 2. Der Angestellte kann sich nicht darauf berufen, die Gemeinde habe keine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt, um so eine Erleichterung in der Darlegungslast zu erhalten.«

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; BAT § 22 ; BAT § 22 Abs. 2 ; BAT § 22 Abs. 1 S. 2 ; BAT § 22 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten vorliegend über die ordnungsgemäße Eingruppierung des Klägers als Verwaltungsangestellter im Fachbereich Gemeindeentwicklung der Beklagten, einer Gebietskörperschaft, mit dem Ziel der Höhergruppierung von der Vergütungsgruppe V b nach IV b Fallgruppe 1 a oder 1 b der Anlage 1 a im Teil I (allgemeiner Teil) zum BAT Bund/Länder.