LAG Saarland - Urteil vom 19.09.2001
2 Sa 24/01
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; BAT § 22 ; BAT § 22 Abs. 2 ; BAT § 22 Abs. 1 S. 2 ; BAT § 22 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 23.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 107/00

LAG Saarland - Urteil vom 19.09.2001 (2 Sa 24/01) - DRsp Nr. 2003/5026

LAG Saarland, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 24/01

DRsp Nr. 2003/5026

»1. Eine eingruppierungswirksame Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten kann im universitären Dienst nur durch die Verwaltung (Kanzler) nicht jedoch durch den Fachvorgesetzten erfolgen. 2. Die langjährige Zugehörigkeit einer Angestellten zum Kreis der Universitätsbediensteten kann gegen das Entstehen eines Vertrauensschutzes in die Rechtmäßigkeit der Zuweisung höhergruppierungsrelevanter Tätigkeiten durch den Fachvorgesetzten ohne Zustimmung der Verwaltung sprechen.«

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; BAT § 22 ; BAT § 22 Abs. 2 ; BAT § 22 Abs. 1 S. 2 ; BAT § 22 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten vorliegend über die richtige Eingruppierung der Klägerin, wobei diese die Höhergruppierung aus der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 a der Anlage 1 a Teil I zum BAT nach Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a der Anlage 1 a Teil I zum BAT begehrt.