ArbG Saarbrücken, vom 17.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6d BVGa 1/01
LAG Saarland - Urteil vom 05.09.2001 (2 TaBV 4/01) - DRsp Nr. 2003/5030
LAG Saarland, Urteil vom 05.09.2001 - Aktenzeichen 2 TaBV 4/01
DRsp Nr. 2003/5030
»1. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach den §§ 99, 111BetrVG sind nicht ausgelöst bei Austausch der Leitung der Abteilung Hauswirtschaft in einem Krankenhausbetrieb im Sinne der Fremdvergabe an ein außenstehendes Drittunternehmen im Wege einer sog. atypischen Werkvertragsausgestaltung.2. Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens kann die einseitige Durchführung einer Unternehmerentscheidung bei Verletzung der Beratungsrechte des Betriebsrates nach § 90BetrVG nicht verhindert werden.«