A.
Der Kläger war seit dem 1. Juli 1999 bei der Beklagten - in deren Betrieb sind in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer tätig - als Kurierfahrer beschäftigt. Mit einem Schreiben vom 31. Oktober 2001, das der Kläger noch am selben Tag erhielt, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001; zur Begründung verwies sie in dem Schreiben auf "interne Rationalisierungsmaßnahmen".
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