1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 18.01.2022, Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers nach Maßgabe des Tarifvertrags für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden:
Der Kläger ist seit 16.06.1997 bei den US-Stationierungsstreitkräften als Vorarbeiter im Bereich "Maurer" beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der
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