Nach Erlaß des Teilurteiles vom 18.05.1995 ist unter den Parteien noch im Streit, inwieweit die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 19.01.1994 60 Überstunden pro Monat zu vergüten bzw. den Kläger in diesem Umfang über das vertraglich geschuldete Zeitmaß hinaus zu beschäftigen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|