1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.04.2014, Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Kostenerstattung einer Rehabilitationsmaßnahme.
Bei dem am 26.12.1963 geborenen Kläger handelt es sich um einen beihilfeberechtigten Mitarbeiter der Beklagten, der bei ihr seit September 1987 beschäftigt ist.
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