Die Beschwerde des Verkehrsanwalts des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 17.02.2016 - Az.:
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der in Duisburg ansässige Kläger erhob im vorliegenden Verfahren eine Kündigungsschutz- sowie eine Zahlungsklage bei dem für den Sitz der Beklagten zuständigen Arbeitsgericht Nürnberg. Mit Beschluss vom 11.03.2015 wurde dem Kläger für die erste Instanz und den Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U... als Hauptbevollmächtigter sowie Rechtsanwalt M... (Beschwerdeführer) als Verkehrsanwalt beigeordnet.
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