1. Auf die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 10) und der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 11) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 13.07.2022 (
Der Antrag der Antragsteller (Beteiligte zu 1 - 9) wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
Die zu 1 bis 9 beteiligten Antragsteller sind am Standort W-Stadt beschäftigte Mitarbeiter der zu 11 beteiligten Arbeitgeberin. Sie kandidierten bei der im Zeitraum vom 14.-18.03.2022 durchgeführten Betriebsratswahl, bei der insgesamt 8 Listen zur Wahl standen, für die Listen 2, 6 bzw. 7. Der Beteiligte zu 10 ist der aus der Wahl hervorgegangene Betriebsrat.
Nach der am 11.11.2021 betrieblich ausgehängten Bekanntmachung des Wahlausschreibens waren 67.341 Arbeitnehmer zur Wahl berechtigt, bei der ein 73-köpfiger Betriebsrat gewählt werden sollte.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|