Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 29.12.2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie über die Weiterbeschäftigung der Klägerin.
Die 1954 geborene Klägerin war bei der Beklagten, einer Stiftung des öffentlichen Rechts, bei der mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, seit 01.01.2019 als Referentin für Rundgangführungen in der KZ Gedenkstätte C. mit einem Monatsgehalt iHv. € 450,00 brutto beschäftigt. Die Vertragsbeziehungen waren zuletzt in einem Arbeitsvertrag vom 12.03.2020 (Bl. 6 - 7 d. A.) geregelt. § 6 des Arbeitsvertrages lautete:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem
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