I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 31.01.2023 -
Der Verfügungsbeklagten zu 1) wird untersagt, die Stellen als "Z." bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu besetzen.
2.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
3.Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Verfügungsbeklagte zu 1) und der Verfügungskläger je die Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 2) trägt der Verfügungskläger, die außergerichtlichen Kosten des Verfügungsklägers trägt die Verfügungsbeklagte zu 1) zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
II. Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Verfügungsbeklagte zu 1) und der Verfügungskläger je die Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 2) trägt der Verfügungskläger, die außergerichtlichen Kosten des Verfügungsklägers trägt die Verfügungsbeklagte zu 1) zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz selbst.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|