1. Die Berufungen sowohl der Klägerin als auch der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26.08.2010 - Az.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin ¾ und die Beklagte ¼.
3. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für das Jahr 2008 eine Bonuszahlung zusteht.
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