LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 30.06.2010
2 Sa 310/09
Vorinstanzen:
ArbG Neubrandenburg, vom 18.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 664/08

LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 30.06.2010 (2 Sa 310/09) - DRsp Nr. 2010/13728

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 310/09

DRsp Nr. 2010/13728

Der Arbeitsvorgang Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche bei einer Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss rechtfertigt die Annahme der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1b BAT-O VKA.

I. Die Berufung des Beklagten wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin. Hinsichtlich des Sachverhaltes des im Berufungsrechtszuges nur noch im Streit befindlichen Klage stattgebenden Teil des Urteils des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 18.09.2009 - 3 Ca 664/08 - heißt es im Tatbestand wie folgt:

Zwischen den Parteien besteht Streit darüber, ob die Klägerin Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 TVöD-VKA (Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 a BAT-O) oder nach der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA (Vergütungsgruppe V c Fallgrupe 1 a) bzw. Fallgruppe 1 b BAT-O) zu beanspruchen hat. Die am 1955 geborene Klägerin ist seit Dezember 1985 bei dem beklagten Landkreis bzw. dessen Rechtsvorgängerin beschäftigt.