I. Die Berufung der Klägerin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung aus Ausbildungskosten. Hierzu heißt es im Sachverhalt des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 26.11.2009 -
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