LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 24.11.2009
5 Sa 136/09
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 24.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2110/08

LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 24.11.2009 (5 Sa 136/09) - DRsp Nr. 2010/13732

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.11.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 136/09

DRsp Nr. 2010/13732

1. Der Anspruch der an einer öffentlichen Schule angestellten Lehrkraft auf Erstattung ihr erwachsener Reisekosten in Zusammenhang mit einer mehrtägigen Klassenfahrt beruht auf § 23 Absatz 4 TVL in Verbindung mit §§ 3 ff LRKG MV (Landesreisekostengesetz MV). 2. Die Lehrkraft kann nach § 3 Absatz 1 Satz 2 LRKG - auch bereits vor Antritt der Dienstreise - auf die Erstattung der Reisekosten ganz oder teilweise verzichten. Ein solcher Verzicht darf aber vom Dienstherrn nur dann als Einrede gegen den Erstattungsanspruch geltend gemacht werden, wenn der Verzicht freiwillig erfolgt ist (Ziffer 3.1.2.1. der Allgemeinen Verwaltut zum LRKG vom 13. April 2005, Amtsblatt M-V S. 612).