1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Einmalzahlung in Höhe von 650,00 Euro.
Der Kläger, der der Gewerkschaft v. angehört, ist seit 1989 bei der Beklagten als Rettungssanitäter beschäftigt.
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