1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungen, die die klagende Krankenkasse im Wege der Drittschuldnerklage von der Arbeitgeberin bzw. Auftraggeberin des Schuldners, Herrn M., verlangt.
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