1. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die jährlich einmalig zu zahlende Sonderzuwendung gemäß § 12 Absatz 3 des Manteltarifvertrages für die Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Oktober 2003 (fortan:
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