LAG Köln - Urteil vom 26.08.1998 (7 Sa 352/98) - DRsp Nr. 2000/2083
LAG Köln, Urteil vom 26.08.1998 - Aktenzeichen 7 Sa 352/98
DRsp Nr. 2000/2083
»Ist für einen Arbeitnehmer ein vertraglicher Urlaubsanspruch begründet worden, ohne Einzelheiten zu regeln, so ist im Zweifel anzunehmen, daß insoweit die gesetzlichen Regelungen für den gesetzlichen Urlaubsanpruch gelten sollen (BUrlG).«