Die Beklagte (GmbH) betreibt Luftverkehr und kommerzielle Pilotenausbildung. Der Kläger, geboren am 23.06.1954, ist promovierter Psychologe und hauptberuflich als Dozent an einer Hochschule tätig (Luftfahrtpsychologie). Er besitzt eine Fliegerlizenz und war an einer nebenberuflichen Pilotentätigkeit bei der Beklagten interessiert. Die Beklagte ihrerseits war an einer solchen Mitarbeit des Klägers interessiert (schriftliche Bestätigung der Beklagten vom 02.03.1993, Bl. 37 d.A.).
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