1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.05.2010 -
2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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