LAG Köln - Urteil vom 03.07.1991 (5 Sa 305/91) - DRsp Nr. 1994/16017
LAG Köln, Urteil vom 03.07.1991 - Aktenzeichen 5 Sa 305/91
DRsp Nr. 1994/16017
1. Der Arbeitgeber hat den Prämienmehraufwand wegen Rückstufung des Arbeitnehmers durch dessen Haftpflichtversicherer im Schadensfall zu ersetzen, wenn er für dieses Risiko keinen angemessenen Ausgleich zahlt. 2. In der Zahlung einer Kilometerpauschale von 0,42 DM für jeden dienstlich gefahrenen Kilometer liegt keine Abgeltung des Unfallrisikos und des dadurch bedingten Mehraufwandes.