LAG Köln - Beschluß vom 24.05.1994
13 Ta 72/94
Normen:
KSchG § 5 ;
Fundstellen:
DRsp VI(614)146a
NZA 1995, 127

LAG Köln - Beschluß vom 24.05.1994 (13 Ta 72/94) - DRsp Nr. 1996/29335

LAG Köln, Beschluß vom 24.05.1994 - Aktenzeichen 13 Ta 72/94

DRsp Nr. 1996/29335

Will der Arbeitnehmer die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage auf arglistige Täuschung über den Kündigungsgrund (Betriebsveräußerung statt vorgeblicher Betriebsstillegung) stützen, so obliegt ihm - vorausgesetzt der Arbeitgeber ist nicht persönlich tätig geworden - die Darlegung der Kenntnis oder des Kennenmüssens des Arbeitgebers von der Täuschung bzw. der Kündigungsberechtigung der auskunftgebenden "Mitarbeiter".

Normenkette:

KSchG § 5 ;
Fundstellen
DRsp VI(614)146a
NZA 1995, 127