LAG Köln - Beschluß vom 24.05.1994 (13 Ta 72/94) - DRsp Nr. 1996/29335
LAG Köln, Beschluß vom 24.05.1994 - Aktenzeichen 13 Ta 72/94
DRsp Nr. 1996/29335
Will der Arbeitnehmer die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage auf arglistige Täuschung über den Kündigungsgrund (Betriebsveräußerung statt vorgeblicher Betriebsstillegung) stützen, so obliegt ihm - vorausgesetzt der Arbeitgeber ist nicht persönlich tätig geworden - die Darlegung der Kenntnis oder des Kennenmüssens des Arbeitgebers von der Täuschung bzw. der Kündigungsberechtigung der auskunftgebenden "Mitarbeiter".