ArbG Siegburg, vom 14.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 15/00
LAG Köln - Beschluss vom 21.02.2001 (7 TaBV 59/00) - DRsp Nr. 2002/15265
LAG Köln, Beschluss vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 7 TaBV 59/00
DRsp Nr. 2002/15265
»§ 106 Abs. 1 BetrVG (Bildung eines Wirtschaftsausschusses) stellt auf die Zahl aller ständig beschäftigten Arbeitnehmer ab, nicht nur auf die Zahl der Arbeitnehmer, für die ein Betriebsrat besteht.«