Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.07.2001 -
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, Unterlassungs- und Verpflichtungsansprüche im Zusammenhang mit von der Klägerin behaupteten Mobbinghandlungen der Beklagten.
Die am 23.01.12xx geborene Klägerin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hat eine Berufsausbildung als Elektrikerin abgeschlossen.
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