Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.09.2011-
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung und Restvergütungsansprüche des Klägers.
Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der M1 B1 GmbH (im Folgenden Insolvenzschuldnerin).
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